Ratgeber
E-Bike kaufen: Pedelec, S-Pedelec und Akku
Im Alltag heißt fast jedes Rad mit Motor E-Bike. Rechtlich entscheidet die Bauart, ob es als Fahrrad oder als Kraftfahrzeug gilt. Grundlage sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), abgerufen auf gesetze-im-internet.de am 27. Oktober 2026. Laut Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) waren 2025 rund 2 Millionen der 3,8 Millionen verkauften Räder E-Bikes, ein Anteil von 52,7 Prozent (Pressemitteilung vom 11. März 2026). Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Pedelec: rechtlich ein Fahrrad
Nach § 1 Abs. 3 StVG ist ein Rad mit elektrischem Hilfsantrieb kein Kraftfahrzeug, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:
- Elektromotor mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW
- Unterstützung nur beim Treten, sie nimmt mit steigender Geschwindigkeit ab
- Unterstützung endet spätestens bei 25 km/h
- erlaubt ist eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h, auch ohne Treten
Für solche Räder gilt nach § 1 Abs. 3 StVG das Fahrradrecht. Sie brauchen keine Fahrerlaubnis und kein Kennzeichen. Die übrige Ausstattung muss den Regeln für Fahrräder entsprechen, siehe verkehrssicher.
S-Pedelec: rechtlich ein Kraftfahrzeug
Räder, deren Motor auch über 25 km/h unterstützt, fallen nicht unter § 1 Abs. 3 StVG und gelten als Kraftfahrzeug. Daraus folgt:
| Punkt | Regel | Quelle |
|---|---|---|
| Fahrerlaubnis | Klasse AM, sie umfasst zweirädrige Fahrzeuge der Klasse L1e-B | § 6 Abs. 1 FeV |
| Mindestalter | 15 Jahre, bis 16 Jahre nur für Fahrten im Inland | § 10 Abs. 1 FeV |
| Versicherung | Haftpflichtversicherung durch den Halter | § 1 Pflichtversicherungsgesetz |
| Helm | geeigneter Schutzhelm bei Krafträdern über 20 km/h | § 21a Abs. 2 StVO |
Laut ZIV machten schnelle E-Bikes 2025 etwa 0,5 Prozent der verkauften E-Bikes aus. Wer ein S-Pedelec kaufen will, sollte vorab bei Versicherer und Fahrerlaubnisbehörde klären, was im eigenen Fall gilt.
Der Akku
Der Akku altert mit der Nutzung und muss irgendwann ersetzt werden. Achten Sie beim Kauf auf diese Punkte:
- Kapazität in Wattstunden (Wh): mehr Kapazität bedeutet mehr Reichweite, aber auch mehr Gewicht
- Reichweite: Herstellerangaben hängen von Unterstützungsstufe, Gewicht, Gelände und Temperatur ab
- Ladegerät und Ladedauer laut Anleitung
- Ersatz: Ist der Akku einzeln lieferbar, und was kostet er?
- Garantie: Welche Bedingungen nennt der Hersteller für den Akku?
Laden und lagern Sie den Akku nach den Vorgaben des Herstellers. Ein abnehmbarer Akku lässt sich in der Wohnung laden. Bei Diebstahl ist ein abschließbarer Akku von Vorteil, mehr dazu unter Diebstahlschutz.
Kauf und Probefahrt
Eine Probefahrt zeigt, wie Motor und Schaltung zusammenspielen und ob Ihnen das Gewicht beim Schieben und Tragen liegt. Laut ZIV lag der Durchschnittspreis eines E-Bikes 2025 bei 2.550 Euro über alle Verkaufskanäle. Wie Sie Laden und Versand vergleichen, lesen Sie unter Fahrrad kaufen.
Häufige Fragen
Brauche ich für ein E-Bike einen Führerschein?
Für ein Pedelec nach § 1 Abs. 3 StVG nicht. Für ein S-Pedelec ist nach § 6 Abs. 1 FeV die Klasse AM nötig.
Bis zu welcher Geschwindigkeit darf ein Pedelec unterstützen?
Nach § 1 Abs. 3 StVG bis höchstens 25 km/h, und nur solange Sie treten. Eine Schiebehilfe darf bis 6 km/h arbeiten.
Gilt für das S-Pedelec eine Helmpflicht?
Nach § 21a Abs. 2 StVO müssen Fahrer von Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h einen geeigneten Schutzhelm tragen.
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