Ratgeber
Kinderfahrrad: passende Größe und sichere Ausstattung
Ein Kinderrad muss zur Körpergröße passen und im Straßenverkehr dieselben Vorschriften erfüllen wie jedes andere Fahrrad. Grundlage dieser Seite sind die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auf gesetze-im-internet.de sowie der Ratgeber „Kinderfahrräder“ des ADFC, jeweils abgerufen am 27. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Kinderrad-Finder: Welche Laufradgröße passt?
- Passende Laufradgröße
- …
- Spanne der Innenbeinlänge
- …
| Zoll | Innenbeinlänge | Alter laut Hersteller |
|---|
So rechnet der Finder: Er vergleicht die Innenbeinlänge mit den Spannen, die der Hersteller PUKY für je ein Modell pro Größe angibt (YOUKE 12, YOUKE 16, YOUKE 18, CYKE 20-7 ACTIVE, CYKE 24-8 ACTIVE, SKYRIDE 26-7 CLASSIC; puky.de, abgerufen am 27.10.2026). Für 14 Zoll lag keine Angabe vor. Andere Modelle und Hersteller haben andere Spannen; maßgeblich ist die Angabe zum konkreten Rad. Messen: Das Kind steht mit Schuhen an einer Wand, ein Buch liegt waagerecht im Schritt, gemessen wird von der Oberkante des Buchs bis zum Boden (Messanleitung laut PUKY). Machen Sie immer eine Probefahrt: Im Sitzen sollte das Kind mit den Füßen den Boden erreichen, damit es sicher anhalten kann. Die Rechnung läuft nur in Ihrem Browser.
Vom Laufrad zum Jugendrad
Der ADFC unterscheidet mehrere Stufen. Laufräder haben keinen Antrieb und keine Pedale, das Kind stößt sich mit den Füßen ab. Laut ADFC sind sie ideal für Kinder ab etwa zwei Jahren. Kinderspielräder haben Kurbeln, Kette und Pedale, sind aber nicht für den Straßenverkehr ausgestattet. Für den Straßenverkehr braucht ein Kind ab etwa sechs Jahren laut ADFC ein Rad, das den Vorschriften entspricht. Von Stützrädern rät der ADFC ab, weil Kinder mit ihnen das Gleichgewicht nicht lernen.
Größe nach Innenbeinlänge
Messen Sie die Innenbeinlänge ohne Schuhe: Das Kind steht gerade an einer Wand, ein Buch wird mit dem Rücken nach oben in den Schritt gedrückt, gemessen wird von der Oberkante bis zum Boden. Der ADFC rät, kein Rad zu kaufen, in das das Kind erst „hineinwachsen“ muss. Besser ist ein Rad, das sich anpassen lässt, etwa über eine verstellbare Sattelstütze.
Für die Zuordnung von Innenbeinlänge zu Laufradgröße fanden wir keine Norm und keine Angabe von ADFC oder Behörden. Die Tabelle zeigt deshalb beispielhaft die Größenangaben eines Kinderradherstellers (PUKY, puky.de, je ein Modell pro Größe, abgerufen am 27. Oktober 2026). Andere Hersteller geben andere Spannen an. Maßgeblich ist die Größenangabe für das konkrete Modell.
| Laufradgröße | Innenbeinlänge laut Herstellerbeispiel |
|---|---|
| 12 Zoll | 41 bis 50 cm |
| 16 Zoll | 46 bis 55 cm |
| 18 Zoll | 49 bis 58 cm |
| 20 Zoll | 53 bis 65 cm |
| 24 Zoll | 61 bis 76 cm |
| 26 Zoll | 68 bis 86 cm |
Den Rechner oben auf dieser Seite können Sie für eine erste Einordnung nutzen. Ab Jugendgröße hilft die Seite Fahrradgröße weiter.
Pflichtausstattung für den Straßenverkehr
Ein Kinderrad ist ein Fahrrad im Sinne von § 63a StVZO. Es braucht deshalb laut § 64a StVZO eine helltönende Glocke, laut § 65 StVZO zwei voneinander unabhängige Bremsen und die Lichtanlage und Rückstrahler nach § 67 StVZO. Die vollständige Liste finden Sie unter Fahrrad verkehrssicher. Der ADFC empfiehlt zusätzlich Kettenschutz, Schutzbleche und einen stabilen Gepäckträger.
Gehweg oder Fahrbahn: StVO § 2 Abs. 5
- Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad Gehwege benutzen.
- Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen Gehwege benutzen.
- Gibt es einen baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg, dürfen Kinder bis acht Jahre auch diesen nutzen.
- Eine geeignete Aufsichtsperson darf ein Kind bis acht Jahre auf dem Gehweg begleiten. Geeignet ist insbesondere, wer mindestens 16 Jahre alt ist.
- Auf Fußgänger ist besonders Rücksicht zu nehmen. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen Kind und Begleitung absteigen.
Kinder mitnehmen
Jüngere Kinder fahren oft im Kindersitz oder Anhänger mit. Nach § 21 Abs. 3 StVO muss die fahrende Person mindestens 16 Jahre alt sein. Kinder bis sieben Jahre dürfen auf besonderen Sitzen mitfahren, wenn eine Radverkleidung verhindert, dass die Füße in die Speichen geraten. In einem geeigneten Anhänger dürfen bis zu zwei Kinder unter sieben Jahren mitfahren. Mehr zur Ausstattung lesen Sie unter Fahrradzubehör.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf mein Kind auf der Fahrbahn fahren?
Nach § 2 Abs. 5 StVO müssen Kinder bis acht Jahre den Gehweg nutzen, bis zehn Jahre dürfen sie es. Danach gelten die allgemeinen Regeln für Radfahrende.
Darf ich mit meinem Kind auf dem Gehweg fahren?
Ja, als geeignete Aufsichtsperson eines Kindes bis acht Jahre, laut § 2 Abs. 5 StVO insbesondere ab 16 Jahren. Fußgänger dürfen dabei nicht gefährdet oder behindert werden.
Sollte ich ein Kinderrad eine Nummer größer kaufen?
Der ADFC rät davon ab. Ein zu großes Rad lässt sich schlecht treten und das Kind sitzt unsicher.
Weiterlesen
FahrradgrößeFahrradgröße bestimmen: So messen Sie Ihre Schrittlänge, rechnen sie mit Faustwerten in eine Rahmenhöhe um und prüfen das Ergebnis mit der Herstellertabelle.Weiterlesen
VerkehrssicherWas ein Fahrrad laut StVZO braucht: Klingel nach § 64a, zwei Bremsen nach § 65, Licht und Rückstrahler nach § 67. Dazu, was für Pedelecs gilt.Weiterlesen
ZubehörFahrradzubehör sinnvoll wählen: Schloss nach Polizei-Empfehlung, Helm, Licht nach StVZO § 67, Taschen, Kindersitz und Pumpe. Mit Quellen und Paragrafen.Weiterlesen