Ratgeber

Kinderfahrrad: passende Größe und sichere Ausstattung

Ein Kinderrad muss zur Körpergröße passen und im Straßenverkehr dieselben Vorschriften erfüllen wie jedes andere Fahrrad. Grundlage dieser Seite sind die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auf gesetze-im-internet.de sowie der Ratgeber „Kinderfahrräder“ des ADFC, jeweils abgerufen am 27. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Stand Oktober 20263 Min. Lesezeit
Vater hilft seinem kleinen Sohn beim Radfahrenlernen

Kinderrad-Finder: Welche Laufradgröße passt?

Passende Laufradgröße
…
Spanne der Innenbeinlänge
…

Richtwerte je Laufradgröße (Beispielmodelle PUKY)
ZollInnenbeinlängeAlter laut Hersteller

So rechnet der Finder: Er vergleicht die Innenbeinlänge mit den Spannen, die der Hersteller PUKY für je ein Modell pro Größe angibt (YOUKE 12, YOUKE 16, YOUKE 18, CYKE 20-7 ACTIVE, CYKE 24-8 ACTIVE, SKYRIDE 26-7 CLASSIC; puky.de, abgerufen am 27.10.2026). Für 14 Zoll lag keine Angabe vor. Andere Modelle und Hersteller haben andere Spannen; maßgeblich ist die Angabe zum konkreten Rad. Messen: Das Kind steht mit Schuhen an einer Wand, ein Buch liegt waagerecht im Schritt, gemessen wird von der Oberkante des Buchs bis zum Boden (Messanleitung laut PUKY). Machen Sie immer eine Probefahrt: Im Sitzen sollte das Kind mit den Füßen den Boden erreichen, damit es sicher anhalten kann. Die Rechnung läuft nur in Ihrem Browser.

Vom Laufrad zum Jugendrad

Der ADFC unterscheidet mehrere Stufen. Laufräder haben keinen Antrieb und keine Pedale, das Kind stößt sich mit den Füßen ab. Laut ADFC sind sie ideal für Kinder ab etwa zwei Jahren. Kinderspielräder haben Kurbeln, Kette und Pedale, sind aber nicht für den Straßenverkehr ausgestattet. Für den Straßenverkehr braucht ein Kind ab etwa sechs Jahren laut ADFC ein Rad, das den Vorschriften entspricht. Von Stützrädern rät der ADFC ab, weil Kinder mit ihnen das Gleichgewicht nicht lernen.

Größe nach Innenbeinlänge

Messen Sie die Innenbeinlänge ohne Schuhe: Das Kind steht gerade an einer Wand, ein Buch wird mit dem Rücken nach oben in den Schritt gedrückt, gemessen wird von der Oberkante bis zum Boden. Der ADFC rät, kein Rad zu kaufen, in das das Kind erst „hineinwachsen“ muss. Besser ist ein Rad, das sich anpassen lässt, etwa über eine verstellbare Sattelstütze.

Für die Zuordnung von Innenbeinlänge zu Laufradgröße fanden wir keine Norm und keine Angabe von ADFC oder Behörden. Die Tabelle zeigt deshalb beispielhaft die Größenangaben eines Kinderradherstellers (PUKY, puky.de, je ein Modell pro Größe, abgerufen am 27. Oktober 2026). Andere Hersteller geben andere Spannen an. Maßgeblich ist die Größenangabe für das konkrete Modell.

Laufradgröße Innenbeinlänge laut Herstellerbeispiel
12 Zoll 41 bis 50 cm
16 Zoll 46 bis 55 cm
18 Zoll 49 bis 58 cm
20 Zoll 53 bis 65 cm
24 Zoll 61 bis 76 cm
26 Zoll 68 bis 86 cm

Den Rechner oben auf dieser Seite können Sie für eine erste Einordnung nutzen. Ab Jugendgröße hilft die Seite Fahrradgröße weiter.

Pflichtausstattung für den Straßenverkehr

Ein Kinderrad ist ein Fahrrad im Sinne von § 63a StVZO. Es braucht deshalb laut § 64a StVZO eine helltönende Glocke, laut § 65 StVZO zwei voneinander unabhängige Bremsen und die Lichtanlage und Rückstrahler nach § 67 StVZO. Die vollständige Liste finden Sie unter Fahrrad verkehrssicher. Der ADFC empfiehlt zusätzlich Kettenschutz, Schutzbleche und einen stabilen Gepäckträger.

Gehweg oder Fahrbahn: StVO § 2 Abs. 5

  • Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad Gehwege benutzen.
  • Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen Gehwege benutzen.
  • Gibt es einen baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg, dürfen Kinder bis acht Jahre auch diesen nutzen.
  • Eine geeignete Aufsichtsperson darf ein Kind bis acht Jahre auf dem Gehweg begleiten. Geeignet ist insbesondere, wer mindestens 16 Jahre alt ist.
  • Auf Fußgänger ist besonders Rücksicht zu nehmen. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen Kind und Begleitung absteigen.

Kinder mitnehmen

Jüngere Kinder fahren oft im Kindersitz oder Anhänger mit. Nach § 21 Abs. 3 StVO muss die fahrende Person mindestens 16 Jahre alt sein. Kinder bis sieben Jahre dürfen auf besonderen Sitzen mitfahren, wenn eine Radverkleidung verhindert, dass die Füße in die Speichen geraten. In einem geeigneten Anhänger dürfen bis zu zwei Kinder unter sieben Jahren mitfahren. Mehr zur Ausstattung lesen Sie unter Fahrradzubehör.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf mein Kind auf der Fahrbahn fahren?

Nach § 2 Abs. 5 StVO müssen Kinder bis acht Jahre den Gehweg nutzen, bis zehn Jahre dürfen sie es. Danach gelten die allgemeinen Regeln für Radfahrende.

Darf ich mit meinem Kind auf dem Gehweg fahren?

Ja, als geeignete Aufsichtsperson eines Kindes bis acht Jahre, laut § 2 Abs. 5 StVO insbesondere ab 16 Jahren. Fußgänger dürfen dabei nicht gefährdet oder behindert werden.

Sollte ich ein Kinderrad eine Nummer größer kaufen?

Der ADFC rät davon ab. Ein zu großes Rad lässt sich schlecht treten und das Kind sitzt unsicher.

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